Ihr Problem ist meine Aufgabe. Ich höre zu. Ich frage nach. Ich recherchiere. Ich entwerfe. Ich überdenke. Meine Lösungen für Ihre Probleme sind stets individuell und maßgeschneidert.
Mit diesem Ansatz berate ich zu allen Fragen des IT-Strafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des Allgemeinen Strafrechts.
IT-Strafrecht
Das IT-Strafrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet. Es erfordert nicht nur rechtliches Spezialwissen, sondern auch ein vertieftes technisches IT-Verständnis. Hierher gehört das „Hacking“, also Fälle des Ausspähens und Abfangens von Daten, der Datenhehlerei, der Verletzung von Privatgeheimnissen, des Computerbetrugs und des Erschleichens von Leistungen, außerdem der „Identitätsdiebstahl“, also die Fälschung beweiserheblicher Daten oder technischer Aufzeichnungen und die Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung. Mit meinem langjährigen Hintergrund als Netzwerk-Administrator und Software-Entwickler, der bis in die 1980er Jahre zurück reicht, bin ich dieser Aufgabe bestens gewachsen.
Wirtschaftsstrafrecht
Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören neben Delikten wie Betrug und Untreue auch Straftaten wie Bankrott, Verletzung von Buchführungspflichten, Begünstigung und Insolvenzverschleppung. Gestaltend berate ich zu strafrechtlichen Compliance-Anforderungen, Geldwäscheprävention, Vorstandshaftung und innovativen Geschäftsmodellen. Im Wirtschaftsstrafrecht besteht die Herausforderung darin, einen oft viele Jahre umfassenden Sachverhalt mit viel Arbeitseinsatz im Detail zu verstehen. Erst dann ist eine rechtliche Bewertung sinnvoll möglich.
Allgemeines Strafrecht
Zum Allgemeinen Strafrecht gehören die klassischen Delikte wie Mord und Totschlag, Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung oder Brandstiftung. Je früher die Verteidigung beginnt, desto besser sind die Erfolgschancen. Spätestens, wenn die Polizei Sie als Beschuldigten befragen möchte, sollten Sie schweigen und einen Strafverteidiger beauftragen. So können Sie Ihren Fall von Anfang an steuern. Auch als Zeuge sind Sie oft nah an der Tat und laufen Gefahr, sich mit Ihrer Aussage selbst zu belasten. Deshalb hat auch der Zeuge das Recht, einen Strafverteidiger als Zeugenbeistand zu beauftragen.
Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch.